Präambel

 

Rechte und Pflichten der im Heim untergebrachten Studierenden ergeben sich primär aus den allgemeinen Richtlinien der Landesregierung, die mit Beschluss Nr. 274 vom 28. März 2023 genehmigt und im Amtsblatt der Region Trentino-Südtirol Nr. 14/Allg. Skt. vom 06.04.2023 veröffentlicht wurden. Sie werden mit der vorliegenden Hausordnung weiter konkretisiert. Die Studierenden erhalten bei der Aufnahme ein Exemplar der Hausordnung und bestätigen den Erhalt schriftlich.

 

Das „Studentenwohnheim Elisabethinum“ ist bemüht, allen Studierenden eine angenehme Wohnatmosphäre zu bieten, in der sich alle wohl fühlen und sich ungestört dem Studium widmen können. Dazu tragen wesentlich auch das seriöse und freundliche Verhalten des Einzelnen, Respekt und Toleranz gegenüber den anderen Studierenden und dem Verwaltungspersonal, sowie die Beachtung der allgemeinen Anstandsregeln bei.

 

Mitteilungen von allgemeinem Interesse werden von der Direktion per E-Mail an alle Studierenden verschickt und an der Informationstafel im Erdgeschoss ausgehängt.

 

Die Studierenden sind zur Wahrung des Hausfriedens verpflichtet und unterlassen alles, was den Einzelnen, die Gemeinschaft oder die Nachbarschaft stören könnte. Sie beachten die gesetzlichen Bestimmungen und die Regeln der Hausordnung.

 

 

  1. Sekretariat

Das Sekretariat bietet als primärer Ansprechpartner für die Studierenden einen allgemeinen Informationsdienst und Service zu allen verwaltungstechnischen Angelegenheiten an.

Öffnungszeiten:

Montag                                   8:30 – 12:30 Uhr

Dienstag                                  8:30 – 12:30 Uhr sowie 14:00 – 16:00 Uhr

Mittwoch                                8:30 – 12:30 Uhr

Donnerstag                             8:30 – 12:30 Uhr sowie 14:00 – 16:00 Uhr

Freitag                                     8:30 – 12:30 Uhr

An Feiertagen ist das Sekretariat geschlossen.

 

 

  1. Notfalldienst

Von 18:00 Uhr – 8:00 Uhr ist ein Notfalldienst (+39 340 7149300) aktiv.

Dieser darf nur in Notfällen in Anspruch genommen werden: zum Beispiel bei Verlust der Key-Card oder wenn sie im Zimmer vergessen wurde. Ab der zweiten Benutzung des Notfalldienstes innerhalb eines Monats auf Grund verlorener bzw. vergessener Key-Card (Bürozeiten ausgenommen) ist ein Bußgeld von 20 € zu zahlen.

 

 

  1. Zugang mittels Key-Card
  • Die Studierenden erhalten eine elektronische Key-Card, die nach dem Heimaufenthalt wieder im Sekretariat abzugeben ist. Sie sind im Falle von unsachgemäßer Verwendung der Key-Card schadenersatzpflichtig. Die Key-Card ist streng persönlich und darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei Verlust der Key-Card wird dem/der Studierenden gegen Bezahlung von 20 € eine neue Key-Card ausgehändigt. Der/die Studierende darf sein/ihr Wohnrecht im „Studentenwohnheim Elisabethinum“, auch nicht vorübergehend, an andere Personen übertragen.
  • Um Sicherheit und Privatsphäre im Haus zu gewährleisten, müssen die Zugangstüren immer geschlossen werden. Die Verwaltung übernimmt keine Verantwortung für den Verlust von Geld und Wertsachen.

 

 

  1. Pflichten der Studierenden
  • Die Studierenden haben für eine angemessene Ordnung und Sauberkeit im eigenen Zimmer, in den Gemeinschaftsräumen und im Außenbereich zu sorgen. Sie sind dazu angehalten, mit der Einrichtung der Zimmer und der Gemeinschaftsräume pfleglich umzugehen. Bilder und leichtere Gegenstände dürfen nur an der dafür vorgesehenen Pinnwand befestigt werden; Nägel, Klebestreifen u. ä. sind verboten. Jede/r Studierende/r haftet für alle Schäden, die er/sie verursacht. Schäden oder Defekte an Geräten oder Gegenständen sind dem Sekretariat umgehend zu melden.
  • Die Bett- und Badewäsche (z.B. Betttuch und Handtücher) wie auch die Kochtöpfe und das Geschirr werden nicht vom „Studentenwohnheim Elisabethinum“ bereitgestellt und müssen von den Studierenden selbst mitgebracht werden. Aus hygienischen Gründen muss ein Matratzenschoner, der von der Verwaltung bereitgestellt wird, verwendet werden.
  • Aus Sicherheitsgründen dürfen elektrische und elektronische Geräte im Zimmer nur mit Erlaubnis der Verwaltung benutzt werden. Das Haus ist mit einer zentral gesteuerten Heizungsanlage ausgestattet. Aus diesem Grund und nicht zuletzt aus brandschutztechnischen Gründen dürfen auf keinen Fall elektrische Öfen oder andere Klimageräte verwendet werden. Die Nutzung eines Ventilators ist nach Absprache mit dem Sekretariat möglich. Die Verwendung von offenen Feuerstellen (z.B. Kerzen, usw.) ist strengstens untersagt. Bei Missachtung kann ein Bußgeld in Höhe von 10 € erhoben werden.
  • Aus Sicherheitsgründen dürfen die automatischen Türschließer aller Brandschutztüren im Haus nicht ausgehängt, blockiert oder modifiziert werden. Auch dürfen die Brandschutztüren nicht im offenen Zustand blockiert werden. Bei Missachtung kann ein Bußgeld in Höhe von 10 € erhoben werden. Im Untergeschoss stehen je zwei Waschmaschinen und Wäschetrockner zur Verfügung. Es ist darauf zu achten, dass sie nicht überladen werden. Die Kosten pro Waschgang für die Waschmaschine (3 €) und den Trockner (1,50 €) sind von den Studierenden zu entrichten. Die dafür vorgesehenen Münzen sind im Sekretariat erhältlich. Die Wäsche kann im Waschraum zum Trocknen aufgehängt werden und darf zum Trocknen nicht ins Zimmer gebracht werden (ausgenommen kleine Wäschestücke).
  • Im Untergeschoss steht jedem/r Studierenden ein Spind für persönliche Gegenstände zur Verfügung. Das „Studentenwohnheim Elisabethinum“ übernimmt für die gelagerten Gegenstände KEINE Haftung.
  • Die Studierenden sind dazu angehalten, Ressourcen wie Wasser, Gas, Strom, Heizung etc. sowohl in den Zimmern als auch in den Gemeinschaftsräumen nicht zu verschwenden. Das „Studentenwohnheim Elisabethinum“ ist mit einem zentralen Heizungssystem ausgestattet; in der Heizperiode dürfen Fenster nicht gekippt werden und dürfen nur zum Stoßlüften geöffnet werden. Bei Missachtung kann ein Bußgeld in Höhe von 18 € erhoben werden.
  • In den Vorräumen der Zimmer ist Kochen nicht erlaubt. Die im Vorraum zu den Zimmern vorhandenen Kochplatten sind einzig zum Kochen von Kaffee und Tee bestimmt.
  • Etagenküchen: In jedem Stockwerk stehen jeweils eingerichtete Etagenküchen zur Verfügung. Sauberkeit und Ordnung sind geboten. Die Einrichtung ist pfleglich zu behandeln und das Geschirr muss selbst mitgebracht und im eigenen Zimmer verwahrt werden.
  • Zugang zu den Zimmern und Reinigung: Die Zimmer werden laut Reinigungsplan wöchentlich gereinigt (Einschränkungen/Änderungen sind möglich) und müssen in dieser Zeit für das Reinigungspersonal zugänglich sein. Die Studierenden sorgen dafür, alles wegzuräumen, was die Arbeit des Personals behindern könnte. Das Personal ist nicht verpflichtet ein Zimmer zu reinigen, in welchem große Unordnung herrscht. Sollte es nicht möglich sein das Zimmer zu reinigen, gibt es beim ersten Mal eine schriftliche Verwarnung, danach ein Bußgeld von 20 €. Wie in den Richtlinien der Hochschulfürsorge vorgesehen (Beschluss vom 28.3.2023, Nr. 274 – Art. 26, 1-2), dürfen die Heimleitung und das Personal des Amtes jederzeit, nach mündlicher oder schriftlicher Voranmeldung, einen Lokalaugenschein durchführen.
  • Die Studierenden müssen den Müll nach den Vorgaben der Gemeinde Bozen trennen (Restmüll, Glas / Metall, Papier, Plastik, Biomüll). Zuwiderhandeln wird jeweils mit einem Bußgeld von 10 € geahndet.
  • Die Etagenküchen und Gemeinschaftsräume werden täglich (in der Regel von Montag bis Freitag) in der Zeit zwischen 8:00 – 12:00 Uhr gereinigt. Hier gelten die gleichen Vorgaben wie bei den Zimmern (siehe „Pflichten der Studierenden“ Punkt 4.10.).
  • Elektrische Anlagen und Rauchmelder dürfen nicht modifiziert werden. Zuwiderhandeln wird jeweils mit einem Bußgeld von 50 € geahndet.
  • Rauchen ist im gesamten Gebäude nicht gestattet. Das Landesgesetz vom 3. Juli 2006, Nr. 6, Art 1, sieht ein Rauchverbot im Haus vor. Für Raucher*innen steht der Hof zur Verfügung; Zigarettenstummel u. ä. dürfen nicht auf den Boden geworfen werden. Wer sich nicht an die Anordnung hält, verliert nach der zweiten schriftlichen Ermahnung unwiderruflich den Heimplatz.
  • Es ist nicht erlaubt, Tiere zu halten.
  • Eine längere Abwesenheit oder Krankheit ist der Heimleitung aus organisatorischen Gründen umgehend zu melden.
  • Das „Studentenwohnheim Elisabethinum“ stellt über externe Dienstleister einen Internetzugang unentgeltlich zur Verfügung. Dieser darf nur angemessen, verantwortungsvoll und rechtskonform genutzt werden. Keinesfalls dürfen Studierende den Zugang modifizieren, stören oder andere Nutzer durch das eigene Verhalten beeinträchtigen. Technische Informationen zum Netzwerk dürfen nicht weitergegeben oder verbreitet werden. Das Heim haftet nicht für die Verfügbarkeit und Qualität der Dienste oder für Schäden durch Sicherheitsvorfälle (z.B. Malware, Phishing). Die Studierenden sind für die eigenen Aktivitäten, die Einhaltung der Richtlinien des Providers und für die Sicherheit und den Schutz eigener Geräte und Daten verantwortlich. Sie verpflichten sich, die alleinige Verantwortung zu übernehmen. Der Dienst kann für Wartungsarbeiten jederzeit unangekündigt unterbrochen werden. Der Internetdienstleister verarbeitet die Nutzeraktivitäten und die zum Betrieb notwendigen Daten rechtskonform gemäß den geltenden Bestimmungen. Das Heim kann die unentgeltliche Bereitstellung des Internetzugangs jederzeit mit sofortiger Wirkung widerrufen.
  • Ab 22:00 Uhr gilt eine strikte Nachtruhe auf den Gängen. In den Zimmern, den Etagenküchen und Gemeinschaftsräumen ist auf Zimmerlautstärke zu achten. Rundfunk- und Fernsehgeräte sowie andere audiovisuelle Medien dürfen im Zimmer nur auf Zimmerlautstärke eingestellt werden.
  • Gäste: Gäste müssen im Sekretariat registriert werden. Sie können sich bis max. 24:00 Uhr im Zimmer und in den Gemeinschaftsräumen aufhalten. Zwischen 24:00 Uhr und 07:00 Uhr dürfen sich keine Gäste im SWH aufhalten – außer deren Übernachtung wurde von der Verwaltung genehmigt und registriert. Die Fach-, bzw. Spezial,- und Gemeinschaftsräume (z.B. Fernsehraum, Spieleraum, Fitnessraum, Musikraum, …) können nur nach vorheriger Absprache mit der Verwaltung benutzt werden und es gilt die im jeweiligen Raum aufgeschlagene Benutzerordnung. Übernachtungsgäste müssen im Sekretariat registriert werden, bzw. dürfen nicht ohne vorherige Genehmigung der Verwaltung aufgenommen werden. Für die Übernachtung ist eine Gebühr von 30 € pro Nacht (maximal 7 Nächte) zu bezahlen. Partys, private Feste oder Veranstaltungen (maximal 1 gleichzeitig) dürfen nur nach Absprache mit der Verwaltung veranstaltet werden. Ein (1) Heimbewohner*in muss sich als Verantwortlicher erklären, er/sie haftet für eventuelle Schäden und organisiert unaufgefordert eventuell notwendige Aufräum- und Reinigungsarbeiten. Bei Zuwiderhandlung ist ein Bußgeld von 50 € zu bezahlen.
  • Den Studierenden steht ein überdachter Fahrrad- und Motorrad- Abstellplatz zur Verfügung (die Stellplätze sind begrenzt). Die Fahrräder müssen fahrtauglich und mit einer Erkennungsetikette versehen sein, die im Sekretariat erhältlich ist. Fahrräder ohne Etikette werden von der Verwaltung entfernt bzw. entsorgt. Das Abstellen von Fahrrädern erfolgt ausschließlich am dafür vorgesehenen Abstellplatz und auf eigene Gefahr.
  • Die Studierenden haben im Rahmen der Verfügbarkeit die Möglichkeit, einen Autoparkplatz zu mieten (monatlich 40 € inkl. MwSt.). Es stehen 13 nicht überdachte Stellplätze zur Verfügung. Die Parkplätze werden in chronologischer Reihenfolge vergeben. Das Parkrecht ist an das Kennzeichen des Autos gebunden. Die Direktion haftet weder für Schäden noch für Diebstahl.
  • Alle Bußgelder verstehen sich als Ausgangsbeträge, welche bei mehrmaligem Verstoß im Ermessen der Direktion erhöht werden können.

 

 

  1. Beendigung des Wohnrechts – Disziplinarmaßnahmen und Verlust des Anspruchs
    • Bei Vertragsende ist das Zimmer in ordnungsgemäßem Zustand (und zwar so, wie es vorgefunden worden ist) persönlich zu übergeben. Die Einrichtung muss unbeschädigt, vollständig vorhanden und alle persönlichen Gegenstände müssen entfernt worden sein. Die Key-Card ist im Sekretariat abzugeben. Bei Zuwiderhandlung ist ein Bußgeld von (25 € für das Ausräumen persönlicher Gegenstände, bzw. Wert der Beschädigung oder Neuanschaffung) zu bezahlen.
    • Für die Regelung der Kaution gelten die Bestimmungen der Richtlinien laut Beschluss der Landesregierung vom März 2023, Nr. 274, Art. 19.
    • Die Heimleitung ist nach der zweiten schriftlichen Mahnung beifolgenden Verstößen berechtigt, den Heimvertrag fristlos zu kündigen:
    • nachhaltige Störung des Friedens der Hausgemeinschaft
    • wiederholte Ruhestörung besonders nachts (siehe „Pflichten der Studierenden“ Punkt 4.18.)
    • schwere schuldhafte Beschädigung oder Missbrauch der Einrichtung des Hauses
    • unerlaubte Weitergabe des Schlüssels
    • nicht genehmigte Aufnahme von Gästen
    • im Falle von Diebstahl und Verletzung und/oder anderen Straftaten
    • wiederholte Verstöße gegen die Pflichten aus den Richtlinien der Autonomen Provinz Bozen und/oder der Hausordnung
    • Übertretung des Rauchverbots

 

 

  1. Wiedereinschreibung
    • Beabsichtigt ein/e Studierende/r, den Heimplatz auch für das nachfolgende Jahr beizubehalten, dann muss er/sie dafür beim Amt für Hochschulfürsorge in Bozen, Andreas-Hofer-Straße 18, ansuchen (Beschluss der Landesregierung vom 28. März 2023, Nr. 274, Art. 9).
    • Das Amt für Hochschulfürsorge behält sich das Recht vor, die Zimmer jeweils neu zu vergeben.
    • Erst nach erfolgter Wiederbestätigung durch das Amt für Hochschulfürsorge kann ein neuer Benutzervertrag mit dem „Studentenwohnheim Elisabethinum“ abgeschlossen werden.

 

Genehmigt vom Verwaltungsrat am 02.05.2023