{"id":342,"date":"2020-03-19T17:04:09","date_gmt":"2020-03-19T16:04:09","guid":{"rendered":"https:\/\/www.elisabethinum.it\/?p=342"},"modified":"2023-06-09T09:39:43","modified_gmt":"2023-06-09T07:39:43","slug":"hausordnung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.elisabethinum.it\/de\/hausordnung","title":{"rendered":"Hausordnung"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Pr\u00e4ambel<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Rechte und Pflichten der im Heim untergebrachten Studierenden ergeben sich prim\u00e4r aus den allgemeinen Richtlinien der Landesregierung, die mit Beschluss Nr. 274 vom 28. M\u00e4rz 2023 genehmigt und im Amtsblatt der Region Trentino-S\u00fcdtirol Nr. 14\/Allg. Skt. vom 06.04.2023 ver\u00f6ffentlicht wurden. Sie werden mit der vorliegenden Hausordnung weiter konkretisiert. Die Studierenden erhalten bei der Aufnahme ein Exemplar der Hausordnung und best\u00e4tigen den Erhalt schriftlich.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Das \u201eStudentenwohnheim Elisabethinum\u201c ist bem\u00fcht, allen Studierenden eine angenehme Wohnatmosph\u00e4re zu bieten, in der sich alle wohl f\u00fchlen und sich ungest\u00f6rt dem Studium widmen k\u00f6nnen. Dazu tragen wesentlich auch das seri\u00f6se und freundliche Verhalten des Einzelnen, Respekt und Toleranz gegen\u00fcber den anderen Studierenden und dem Verwaltungspersonal, sowie die Beachtung der allgemeinen Anstandsregeln bei.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Mitteilungen von allgemeinem Interesse werden von der Direktion per E-Mail an alle Studierenden verschickt und an der Informationstafel im Erdgeschoss ausgeh\u00e4ngt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Die Studierenden sind zur Wahrung des Hausfriedens verpflichtet und unterlassen alles, was den Einzelnen, die Gemeinschaft oder die Nachbarschaft st\u00f6ren k\u00f6nnte. Sie beachten die gesetzlichen Bestimmungen und die Regeln der Hausordnung.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol>\n<li><strong>Sekretariat<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Das Sekretariat bietet als prim\u00e4rer Ansprechpartner f\u00fcr die Studierenden einen allgemeinen Informationsdienst und Service zu allen verwaltungstechnischen Angelegenheiten an.<\/p>\n<p>\u00d6ffnungszeiten:<\/p>\n<p>Montag\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 8:30 \u2013 12:30 Uhr<\/p>\n<p>Dienstag\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 8:30 \u2013 12:30 Uhr sowie 14:00 \u2013 16:00 Uhr<\/p>\n<p>Mittwoch\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 8:30 \u2013 12:30 Uhr<\/p>\n<p>Donnerstag\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 8:30 \u2013 12:30 Uhr sowie 14:00 \u2013 16:00 Uhr<\/p>\n<p>Freitag \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 8:30 \u2013 12:30 Uhr<\/p>\n<p>An Feiertagen ist das Sekretariat geschlossen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"2\">\n<li><strong>Notfalldienst<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Von 18:00 Uhr \u2013 8:00 Uhr ist ein Notfalldienst <strong>(+39 340 7149300) <\/strong>aktiv.<\/p>\n<p>Dieser darf nur in Notf\u00e4llen in Anspruch genommen werden: zum Beispiel bei Verlust der Key-Card oder wenn sie im Zimmer vergessen wurde. Ab der zweiten Benutzung des Notfalldienstes innerhalb eines Monats auf Grund verlorener bzw. vergessener Key-Card (B\u00fcrozeiten ausgenommen) ist ein Bu\u00dfgeld von 20 \u20ac zu zahlen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol>\n<li><strong>Zugang mittels Key-Card<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li>Die Studierenden erhalten eine elektronische Key-Card, die nach dem Heimaufenthalt wieder im Sekretariat abzugeben ist. Sie sind im Falle von unsachgem\u00e4\u00dfer Verwendung der Key-Card schadenersatzpflichtig. <strong>Die Key-Card ist streng pers\u00f6nlich und darf nicht an Dritte weitergegeben werden. <\/strong>Bei Verlust der Key-Card wird dem\/der Studierenden gegen Bezahlung von 20 \u20ac eine neue Key-Card ausgeh\u00e4ndigt. Der\/die Studierende darf sein\/ihr Wohnrecht im \u201eStudentenwohnheim Elisabethinum\u201c, auch nicht vor\u00fcbergehend, an andere Personen \u00fcbertragen.<\/li>\n<li>Um Sicherheit und Privatsph\u00e4re im Haus zu gew\u00e4hrleisten, m\u00fcssen die Zugangst\u00fcren immer geschlossen werden. Die Verwaltung \u00fcbernimmt keine Verantwortung f\u00fcr den Verlust von Geld und Wertsachen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"4\">\n<li><strong>Pflichten der Studierenden<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li>Die Studierenden haben f\u00fcr eine <strong>angemessene Ordnung<\/strong> <strong>und Sauberkeit<\/strong> im eigenen Zimmer, in den Gemeinschaftsr\u00e4umen und im Au\u00dfenbereich zu sorgen. Sie sind dazu angehalten, mit der Einrichtung der Zimmer und der Gemeinschaftsr\u00e4ume pfleglich umzugehen. Bilder und leichtere Gegenst\u00e4nde d\u00fcrfen nur an der daf\u00fcr vorgesehenen Pinnwand befestigt werden; N\u00e4gel, Klebestreifen u. \u00e4. sind verboten. Jede\/r Studierende\/r haftet f\u00fcr alle Sch\u00e4den, die er\/sie verursacht. Sch\u00e4den oder Defekte an Ger\u00e4ten oder Gegenst\u00e4nden sind dem Sekretariat umgehend zu melden.<\/li>\n<li>Die Bett- und Badew\u00e4sche (z.B. Betttuch und Handt\u00fccher) wie auch die Kocht\u00f6pfe und das Geschirr werden nicht vom \u201eStudentenwohnheim Elisabethinum\u201c bereitgestellt und m\u00fcssen von den Studierenden selbst mitgebracht werden. Aus hygienischen Gr\u00fcnden <strong>muss ein Matratzenschoner<\/strong>, der von der Verwaltung bereitgestellt wird, verwendet werden.<\/li>\n<li>Aus Sicherheitsgr\u00fcnden d\u00fcrfen elektrische und elektronische Ger\u00e4te im Zimmer nur mit Erlaubnis der Verwaltung benutzt werden. Das Haus ist mit einer zentral gesteuerten Heizungsanlage ausgestattet. Aus diesem Grund und nicht zuletzt aus brandschutztechnischen Gr\u00fcnden d\u00fcrfen auf keinen Fall elektrische \u00d6fen oder andere Klimager\u00e4te verwendet werden. Die Nutzung eines Ventilators ist nach Absprache mit dem Sekretariat m\u00f6glich. Die Verwendung von <strong>offenen Feuerstellen <\/strong>(z.B. Kerzen, usw.) ist strengstens untersagt. Bei Missachtung kann ein Bu\u00dfgeld in H\u00f6he von 10 \u20ac erhoben werden.<\/li>\n<li>Aus Sicherheitsgr\u00fcnden d\u00fcrfen die automatischen T\u00fcrschlie\u00dfer aller Brandschutzt\u00fcren im Haus nicht ausgeh\u00e4ngt, blockiert oder modifiziert werden. Auch d\u00fcrfen die Brandschutzt\u00fcren nicht im offenen Zustand blockiert werden. Bei Missachtung kann ein Bu\u00dfgeld in H\u00f6he von 10 \u20ac erhoben werden. Im Untergeschoss stehen je zwei Waschmaschinen und W\u00e4schetrockner zur Verf\u00fcgung. Es ist darauf zu achten, dass sie nicht \u00fcberladen werden. Die Kosten pro Waschgang f\u00fcr die Waschmaschine (3 \u20ac) und den Trockner (1,50 \u20ac) sind von den Studierenden zu entrichten. Die daf\u00fcr vorgesehenen M\u00fcnzen sind im Sekretariat erh\u00e4ltlich. Die W\u00e4sche kann im Waschraum zum Trocknen aufgeh\u00e4ngt werden und darf zum Trocknen nicht ins Zimmer gebracht werden (ausgenommen kleine W\u00e4schest\u00fccke).<\/li>\n<li>Im Untergeschoss steht jedem\/r Studierenden ein Spind f\u00fcr pers\u00f6nliche Gegenst\u00e4nde zur Verf\u00fcgung. Das \u201eStudentenwohnheim Elisabethinum\u201c \u00fcbernimmt f\u00fcr die gelagerten Gegenst\u00e4nde KEINE Haftung.<\/li>\n<li>Die Studierenden sind dazu angehalten, Ressourcen wie Wasser, Gas, Strom, Heizung etc. sowohl in den Zimmern als auch in den Gemeinschaftsr\u00e4umen nicht zu verschwenden. Das \u201eStudentenwohnheim Elisabethinum\u201c ist mit einem zentralen Heizungssystem ausgestattet; in der Heizperiode d\u00fcrfen Fenster nicht gekippt werden und d\u00fcrfen nur zum Sto\u00dfl\u00fcften ge\u00f6ffnet werden. Bei Missachtung kann ein Bu\u00dfgeld in H\u00f6he von 18 \u20ac erhoben werden.<\/li>\n<li><strong>In den Vorr\u00e4umen der Zimmer ist Kochen nicht erlaubt.<\/strong> Die im Vorraum zu den Zimmern vorhandenen Kochplatten sind einzig zum Kochen von Kaffee und Tee bestimmt.<\/li>\n<li><strong>Etagenk\u00fcchen: <\/strong>In jedem Stockwerk stehen jeweils eingerichtete Etagenk\u00fcchen zur Verf\u00fcgung. Sauberkeit und Ordnung sind geboten. Die Einrichtung ist pfleglich zu behandeln und das Geschirr muss selbst mitgebracht und im eigenen Zimmer verwahrt werden.<\/li>\n<li><strong>Zugang zu den Zimmern und Reinigung: <\/strong>Die Zimmer werden laut Reinigungsplan w\u00f6chentlich gereinigt (Einschr\u00e4nkungen\/\u00c4nderungen sind m\u00f6glich) und <strong>m\u00fcssen<\/strong> in dieser Zeit f\u00fcr das Reinigungspersonal zug\u00e4nglich sein. Die Studierenden sorgen daf\u00fcr, alles wegzur\u00e4umen, was die Arbeit des Personals behindern k\u00f6nnte. Das Personal ist nicht verpflichtet ein Zimmer zu reinigen, in welchem gro\u00dfe Unordnung herrscht. Sollte es nicht m\u00f6glich sein das Zimmer zu reinigen, gibt es beim ersten Mal eine schriftliche Verwarnung, danach ein Bu\u00dfgeld von 20 \u20ac. Wie in den Richtlinien der Hochschulf\u00fcrsorge vorgesehen (Beschluss vom 28.3.2023, Nr. 274 \u2013 Art. 26, 1-2), d\u00fcrfen die Heimleitung und das Personal des Amtes jederzeit, nach m\u00fcndlicher oder schriftlicher Voranmeldung, einen Lokalaugenschein durchf\u00fchren.<\/li>\n<li>Die Studierenden m\u00fcssen den M\u00fcll nach den Vorgaben der Gemeinde Bozen trennen (Restm\u00fcll, Glas \/ Metall, Papier, Plastik, Biom\u00fcll). Zuwiderhandeln wird jeweils mit einem Bu\u00dfgeld von 10 \u20ac geahndet.<\/li>\n<li>Die <strong>Etagenk\u00fcchen und Gemeinschaftsr\u00e4ume<\/strong> werden t\u00e4glich (in der Regel von Montag bis Freitag) in der Zeit zwischen 8:00 \u2013 12:00 Uhr gereinigt. Hier gelten die gleichen Vorgaben wie bei den Zimmern (siehe \u201ePflichten der Studierenden\u201c Punkt 4.10.).<\/li>\n<li>Elektrische Anlagen und Rauchmelder d\u00fcrfen nicht modifiziert werden. Zuwiderhandeln wird jeweils mit einem Bu\u00dfgeld von 50 \u20ac geahndet.<\/li>\n<li><strong>Rauchen ist im gesamten Geb\u00e4ude nicht gestattet. <\/strong><strong>Das Landesgesetz vom 3. Juli 2006, Nr. 6, Art 1, <\/strong>sieht ein Rauchverbot im Haus vor. F\u00fcr Raucher*innen steht der Hof zur Verf\u00fcgung; Zigarettenstummel u. \u00e4. d\u00fcrfen nicht auf den Boden geworfen werden. <strong>Wer sich nicht an die Anordnung h\u00e4lt, verliert nach der zweiten schriftlichen Ermahnung unwiderruflich den Heimplatz.<\/strong><\/li>\n<li>Es ist nicht erlaubt, Tiere zu halten.<\/li>\n<li>Eine l\u00e4ngere Abwesenheit oder Krankheit ist der Heimleitung aus organisatorischen Gr\u00fcnden umgehend zu melden.<\/li>\n<li>Das \u201eStudentenwohnheim Elisabethinum\u201c stellt \u00fcber externe Dienstleister einen Internetzugang unentgeltlich zur Verf\u00fcgung. Dieser darf nur angemessen, verantwortungsvoll und rechtskonform genutzt werden. Keinesfalls d\u00fcrfen Studierende den Zugang modifizieren, st\u00f6ren oder andere Nutzer durch das eigene Verhalten beeintr\u00e4chtigen. Technische Informationen zum Netzwerk d\u00fcrfen nicht weitergegeben oder verbreitet werden. Das Heim haftet nicht f\u00fcr die Verf\u00fcgbarkeit und Qualit\u00e4t der Dienste oder f\u00fcr Sch\u00e4den durch Sicherheitsvorf\u00e4lle (z.B. Malware, Phishing). Die Studierenden sind f\u00fcr die eigenen Aktivit\u00e4ten, die Einhaltung der Richtlinien des Providers und f\u00fcr die Sicherheit und den Schutz eigener Ger\u00e4te und Daten verantwortlich. Sie verpflichten sich, die alleinige Verantwortung zu \u00fcbernehmen. Der Dienst kann f\u00fcr Wartungsarbeiten jederzeit unangek\u00fcndigt unterbrochen werden. Der Internetdienstleister verarbeitet die Nutzeraktivit\u00e4ten und die zum Betrieb notwendigen Daten rechtskonform gem\u00e4\u00df den geltenden Bestimmungen. Das Heim kann die unentgeltliche Bereitstellung des Internetzugangs jederzeit mit sofortiger Wirkung widerrufen.<\/li>\n<li>Ab <strong>22:00 Uhr <\/strong>gilt eine strikte <strong>Nachtruhe<\/strong><strong> auf den G\u00e4ngen<\/strong>. In den Zimmern, den Etagenk\u00fcchen und Gemeinschaftsr\u00e4umen ist auf Zimmerlautst\u00e4rke zu achten. Rundfunk- und Fernsehger\u00e4te sowie andere audiovisuelle Medien d\u00fcrfen im Zimmer nur auf Zimmerlautst\u00e4rke eingestellt werden.<\/li>\n<li><strong>G\u00e4ste: <\/strong>G\u00e4ste m\u00fcssen im Sekretariat registriert werden. Sie k\u00f6nnen sich bis max. 24:00 Uhr im Zimmer und in den Gemeinschaftsr\u00e4umen aufhalten. Zwischen 24:00 Uhr und 07:00 Uhr d\u00fcrfen sich keine G\u00e4ste im SWH aufhalten \u2013 au\u00dfer deren \u00dcbernachtung wurde von der Verwaltung genehmigt und registriert. Die Fach-, bzw. Spezial,- und Gemeinschaftsr\u00e4ume (z.B. Fernsehraum, Spieleraum, Fitnessraum, Musikraum, \u2026) k\u00f6nnen <strong>nur nach vorheriger Absprache mit der Verwaltung<\/strong> benutzt werden und es gilt die im jeweiligen Raum aufgeschlagene Benutzerordnung. <strong>\u00dcbernachtungsg\u00e4ste<\/strong> <strong>m\u00fcssen im Sekretariat registriert werden, bzw. d\u00fcrfen nicht ohne vorherige Genehmigung der Verwaltung aufgenommen werden. <\/strong>F\u00fcr die \u00dcbernachtung ist eine Geb\u00fchr von 30 \u20ac pro Nacht (maximal 7 N\u00e4chte) zu bezahlen. <strong>Partys, private Feste oder Veranstaltungen <\/strong>(maximal 1 gleichzeitig) d\u00fcrfen nur nach Absprache mit der Verwaltung veranstaltet werden. Ein (1) Heimbewohner*in muss sich als Verantwortlicher erkl\u00e4ren, er\/sie haftet f\u00fcr eventuelle Sch\u00e4den und organisiert unaufgefordert eventuell notwendige Aufr\u00e4um- und Reinigungsarbeiten. Bei Zuwiderhandlung ist ein Bu\u00dfgeld von 50 \u20ac zu bezahlen.<\/li>\n<li>Den Studierenden steht ein <strong>\u00fcberdachter Fahrrad- und Motorrad- Abstellplatz <\/strong>zur Verf\u00fcgung (die Stellpl\u00e4tze sind begrenzt). Die Fahrr\u00e4der m\u00fcssen fahrtauglich und mit einer Erkennungsetikette versehen sein, die im Sekretariat erh\u00e4ltlich ist. Fahrr\u00e4der ohne Etikette werden von der Verwaltung entfernt bzw. entsorgt. Das Abstellen von Fahrr\u00e4dern erfolgt ausschlie\u00dflich am daf\u00fcr vorgesehenen Abstellplatz und auf eigene Gefahr.<\/li>\n<li>Die Studierenden haben im Rahmen der Verf\u00fcgbarkeit die M\u00f6glichkeit, einen <strong>Autoparkplatz<\/strong> zu mieten (monatlich 40 \u20ac inkl. MwSt.). Es stehen 13 nicht \u00fcberdachte Stellpl\u00e4tze zur Verf\u00fcgung. Die Parkpl\u00e4tze werden in chronologischer Reihenfolge vergeben. Das Parkrecht ist an das Kennzeichen des Autos gebunden. Die Direktion haftet weder f\u00fcr Sch\u00e4den noch f\u00fcr Diebstahl.<\/li>\n<li>Alle Bu\u00dfgelder verstehen sich als Ausgangsbetr\u00e4ge, welche bei mehrmaligem Versto\u00df im Ermessen der Direktion erh\u00f6ht werden k\u00f6nnen.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<ol start=\"5\">\n<li><strong>Beendigung des Wohnrechts \u2013 Disziplinarma\u00dfnahmen und Verlust des Anspruchs<\/strong>\n<ul>\n<li>Bei Vertragsende ist das Zimmer in ordnungsgem\u00e4\u00dfem Zustand (und zwar so, wie es vorgefunden worden ist) pers\u00f6nlich zu \u00fcbergeben. Die Einrichtung muss unbesch\u00e4digt, vollst\u00e4ndig vorhanden und alle pers\u00f6nlichen Gegenst\u00e4nde m\u00fcssen entfernt worden sein. Die Key-Card ist im Sekretariat abzugeben. Bei Zuwiderhandlung ist ein Bu\u00dfgeld von (25 \u20ac f\u00fcr das Ausr\u00e4umen pers\u00f6nlicher Gegenst\u00e4nde, bzw. Wert der Besch\u00e4digung oder Neuanschaffung) zu bezahlen.<\/li>\n<li>F\u00fcr die Regelung der Kaution gelten die Bestimmungen der Richtlinien laut Beschluss der Landesregierung vom M\u00e4rz 2023, Nr. 274, Art. 19.<\/li>\n<li>Die Heimleitung ist nach der zweiten schriftlichen Mahnung beifolgenden Verst\u00f6\u00dfen berechtigt, den Heimvertrag fristlos zu k\u00fcndigen:<\/li>\n<li>nachhaltige St\u00f6rung des Friedens der Hausgemeinschaft<\/li>\n<li>wiederholte Ruhest\u00f6rung besonders nachts (siehe \u201ePflichten der Studierenden\u201c Punkt 4.18.)<\/li>\n<li>schwere schuldhafte Besch\u00e4digung oder Missbrauch der Einrichtung des Hauses<\/li>\n<li>unerlaubte Weitergabe des Schl\u00fcssels<\/li>\n<li>nicht genehmigte Aufnahme von G\u00e4sten<\/li>\n<li>im Falle von Diebstahl und Verletzung und\/oder anderen Straftaten<\/li>\n<li>wiederholte Verst\u00f6\u00dfe gegen die Pflichten aus den Richtlinien der Autonomen Provinz Bozen und\/oder der Hausordnung<\/li>\n<li>\u00dcbertretung des Rauchverbots<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<ol start=\"6\">\n<li><strong>Wiedereinschreibung<\/strong>\n<ul>\n<li>Beabsichtigt ein\/e Studierende\/r, den Heimplatz auch f\u00fcr das nachfolgende Jahr beizubehalten, dann muss er\/sie daf\u00fcr beim Amt f\u00fcr Hochschulf\u00fcrsorge in Bozen, Andreas-Hofer-Stra\u00dfe 18, ansuchen (Beschluss der Landesregierung vom 28. M\u00e4rz 2023, Nr. 274, Art. 9).<\/li>\n<li>Das Amt f\u00fcr Hochschulf\u00fcrsorge beh\u00e4lt sich das Recht vor, die Zimmer jeweils neu zu vergeben.<\/li>\n<li>Erst nach erfolgter Wiederbest\u00e4tigung durch das Amt f\u00fcr Hochschulf\u00fcrsorge kann ein neuer Benutzervertrag mit dem \u201eStudentenwohnheim Elisabethinum\u201c abgeschlossen werden.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Genehmigt vom Verwaltungsrat am 02.05.2023<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a0 Pr\u00e4ambel &nbsp; Rechte und Pflichten der im Heim untergebrachten [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[22],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.elisabethinum.it\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/342"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.elisabethinum.it\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.elisabethinum.it\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.elisabethinum.it\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.elisabethinum.it\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=342"}],"version-history":[{"count":10,"href":"https:\/\/www.elisabethinum.it\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/342\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":683,"href":"https:\/\/www.elisabethinum.it\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/342\/revisions\/683"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.elisabethinum.it\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=342"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.elisabethinum.it\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=342"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.elisabethinum.it\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=342"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}